Allgemeine geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

 

Mit der Anmeldung macht der Teilnehmer der Hundeschule ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande. Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Teilnehmer die AGBs von Hundpunkt an. Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden dem Eingang nach aufgenommen. Nach dem Meldeschluss oder bei Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Beginn und die Dauer der Seminare/Kurse sowie die Preise sind den Anmeldungen, dem Flyer, der Internetseite zu entnehmen oder bei der Trainerin persönlich zu erfahren.

 

 

§ 2 Bezahlung

 

Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat beim 1. Training ohne Abzug in bar zu erfolgen. In einigen Fällen wird die Zahlung im Voraus fällig. Diese Vorauszahlung wird angekündigt und die Überweisung hat auf das dann angegebene Konto mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Nach §19 Abs. 1 UStG bin ich befreit von der Umsatzsteuer.

 

 

§ 3 Rücktritt

 

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich oder mündlich im direkten Gespräch mit der Trainerin zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Trainerin von Hundpunkt persönlich oder telefonisch.

Bei einem Rücktritt vor einem Einzel- oder Gruppentraining werden die folgenden Stornierungskosten fällig:

Absagen bis 8 Tage vor dem Termin, es fallen 15 Euro an, Absagen bis 3 Tage vor dem Termin, es werden 30 Euro berechnet, Absage bis 24 Stunden vor dem Termin, es wird der volle Preis berechnet. Letzteres gilt auch für die erste Stunde in einer Einzelbetreuung. 

Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs-/Workshop-/Seminarbeginn werden die folgenden Stornierungskosten fällig:

• Bis 1 Woche vor Beginn 30% der Teilnahmebeitrags.

• Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100% des Teilnahmebeitrages.

• Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

 

§ 4 Teilnahmeausschluss

 

Läufige Hündinnen sind - außer nach Absprache - von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

 

 

§ 5 Rücktritt durch Hundpunkt

 

Hundpunkt kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder den Anweisungen der Trainerin nicht Folge leistet oder andere mit Argumenten belegte Gründe (z.B. Verstoß gegen Moral und Ethik bezüglich des Tierschutzes) vorliegen. Gleiches gilt, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Eine Haftung für Schäden, die durch nicht durchgeführte Kurse/Seminare entstehen, ist ausgeschlossen. Des Weiteren bleiben etwaige Terminänderungen sowie Änderungen der Lehrgangsleitung und des Veranstaltungsortes der Hundpunkt vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt aus dem Vertrag. Kommt ein Lehrgang/Training nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

 

 

§ 6 Haftung durch Hundpunkt

 

Hundpunkt/Die Trainerin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis und den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Teilnehmer haften für alle von sich und/oder ihren Tieren herbeigeführten Schäden. Mit seiner Anmeldung und anschließenden Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass sein Hund haftpflichtversichert ist und eine Privathaftpflicht besteht. Wird der Kunde durch den Trainer aufgefordert, seinen Hund von der Leine freizumachen, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung hierfür. Auch wenn der Kunde auf Veranlassung des Trainers handelt, übernimmt der Kunde hierfür die ausschließliche Haftung für sich und seinen Hund. Auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und/oder sich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule Hundpunkt befindet.

 

 

§ 7 Mitwirkungspflicht

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der Hundeschule zu erfolgen.

 

 

§ 8 Impfungen, behördliche Anmeldung, Gesundheit und Läufigkeit

 

Hundpunkt setzt voraus, dass jeder teilnehmende Hund geimpft, entwurmt und erkennbar gesund ist. Dies wird mit der Anmeldung und anschließenden Teilnahme bestätigt. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Außerdem versichert der Kunde, dass sein Hund behördlich angemeldet. Ebenfalls sind chronische Erkrankungen des Hundes der Trainerin bei Trainingsbeginn mitzuteilen Gleichfalls ist der Kunde verpflichtet den Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren (siehe § 4 Teilnahmeausschluss). Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass sein Hund keinen ansteckenden Erkrankungen mit sich trägt.

 

 

§ 9 Erfolgsgarantie, Sonstiges

 

Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt größtenteils von den TeilnehmerInnen selbst ab. Deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.

 

 

§ 10 Fotos/Videoaufzeichnungen, Unterlagen von Hundpunkt

 

Fotos und Videoaufnahmen, die eventuell während einer Teilnahme bzw. eines Trainings entstehen, darf Hundpunkt für ihre Zwecke (z.B. Einstellen auf die Homepage, Verwendung für Werbung und Vorträge) verwenden. Schriftliche Unterlagen für Vorträge, Wochenend- und Tagesseminare, die zu Schulungszwecken von der Hundeschule Hundpunkt zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Hundpunkt nicht vervielfältigt oder verbreitet werden und sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung darf kein Teil der Unterlagen in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) der Hundeschule Hundpunkt reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

 

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

 

§ 12 Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand/Rechtswahl gilt Münster als vereinbart, soweit es sich bei beiden Vertragsparteien um Kaufleute im Sinne des HGB handelt oder der Teilnehmer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.. Die alleinige Anwendbarkeit bundesdeutschen Rechts gilt als vereinbart.

 

Stand 1.5.2012